Entlastende Hilfen für Pflegende
Wir zeigen Ihnen worauf es ankommt
Am wichtigsten ist es in solchen Situationen:
- einen Überblick über die regional vorhandenen Entlastungs- und Unterstützungsangebote zu bekommen
- zu klären, ob zu deren Bezahlung Leistungen der Krankenversicherung oder der Pflegeversicherung beantragt werden können
- zu planen/abzustimmen, wann die Angebote zeitlich genutzt und wann die Familie unterstützt werden soll
Wie wir Sie entlasten:
- Unter haushaltsnahen Dienstleistungen werden fast alle Dienstleistungen verstanden, die üblicherweise zur Versorgung in einem Privathaushalt erbracht werden. Dazu gehören unter anderem die Hilfe bei Reinigungs- und Ordnungsarbeiten, Verpflegung (auch im Falle ernährungsbezogener Krankheiten), Lebensmittelbevorratung, Wäschepflege, Blumenpflege, Erledigung des Wocheneinkaufs, Fahrdienste zum Arzt und andere Termine oder auch Botengänge.
- Entlastungsangebote dienen auch der Förderung der Selbständigkeit des Pflegebedürftigen. So kann z.B. die Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten abgerufen werden.
- Ambulante Pflege kann grundsätzlich oder in besonderen Pflegesituationen, wie bspw. dem Duschen und Baden, entlastend eingebunden werden.
- Sind längere Zeiten abzudecken, wie bspw. einem Urlaub, so kann die ambulante Verhinderungspflege in der eigenen Wohnung oder der Kurzzeitpflege in speziellen Einrichtungen oder in Pflegeheimen genutzt werden.
Wie geht es weiter?
Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.